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Zuweisung zur Physiotherapie

Um eine  physiotherapeutische Leistung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine  Zuweisung, die Sie entweder von Ihrem Hausarzt oder von einem Facharzt  ausgestellt bekommen.

Wollen Sie vorsorglich (präventiv) behandelt werden, benötigen Sie eine solche Zuweisung nicht. Sie  können sich direkt mit mir in Verbindung setzen. Bewilligung durch die Krankenkasse

Die Zuweisung zur  Physiotherapie muß von der jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden, damit die  Rückerstattung des jeweiligen Kassentarifes auch gesichert ist. Gerne übernehme  ich für Sie die Erledigung dieser Formalität.

Behandlungskosten

Die Höhe der Behandlungskosten  richtet sich nach der jeweiligen Dauer der Behandlung, der Behandlungsart und der  zuständigen Krankenkasse.

Abrechnung

Nach Beendigung der  Behandlungsserie ist die Rechnung zuerst von Ihnen zu begleichen. Anschließend  reichen Sie diese gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung und der bewilligten  Therapieverordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie erhalten dann den jeweiligen  Krankenkassentarif rückerstattet. Bitte fragen Sie auch bei  Ihrer Versicherung nach, ob Restkosten durch eine eventuelle Zusatzversicherung  ( Unfallversicherung ect. ) gedeckt sind.

Terminvereinbarung

Aus organisatorischen  Gründen bitte ich Sie um telefonische Terminvereinbarung. Gerne bin ich für Sie  unter der Telefonnummer : +43 (0)5672 / 2 11 68 erreichbar. Sollte ich gerade  in einer Behandlung eines Patienten sein, so bitte ich um Verständnis, dass ich  diese nicht abbrechen kann. Sie können mir aber Ihren Namen, Telefonnummer und  den Grund Ihres Anrufes auf den Anrufbeantworter sprechen. Verlässlich werde  ich mich bei Ihnen ehest möglich melden. Sollte Physiotherapie  nach einer geplanten Operation oder Gips- / Schienenabnahme notwendig sein, so  bitte ich Sie um rechtzeitige Kontaktaufnahme, um unnötige Wartezeiten für Sie  zu vermeiden und eine optimale Rehabilitation zu ermöglichen.

Ich bitte die vereinbarten Termine genau einzuhalten und mich im Falle einer Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher zu informieren, damit ich den freiwerdenden Termin an einen anderen Patienten rechtzeitig vergeben kann. Bitte beachten Sie, dass nicht eingehaltene oder zu spät abgesagte Termine verrechnet werden müssen.